Hintergund zur Fahnenflucht
Titelseite von Zedlers Universal-Lexikon (1732–1754)
Im Zedlers Universal-Lexikon von 1734 ist zum Sichwort Deserteur ein umfangreicher Eintrag zu finden.
"Deserteur, Rendu, Üeberläuffer, heißt ein Soldate, welcher von seiner Compagnie ohne Abschied heimlich fortgehet, und den seinem Landes-Herren geschwornen Eid bricht; dahers ist er als ein Meineidiger der Straffe unterworffen, so die Kriegs-Articel denen Deserteurs zuerkennen.... Gleichmäßiges Lebens-Straffe haben alle die zu gewarten, welche vor dem Feinde ausreissen, und Feld Flucht machen, die sollen Vogel-frey und jederman Preiß seyn, die nächsten auch bey ihnen in dieselben stechen, hauen und schlagen, und ob sie einen oder mehr darüber niedermachen, sollen sie damit nichts verwürcken, sondern Lob und Beförderung damit verdienen ...."
Zu lesen ist von einer Vielzahl drakonischer Regeln, die zur Anwendung kommen, wenn ein Delinquent seine Kampfkraft dem Zugriff seines Feldherren entzogen hat und erwischt wird. Bringt er jedoch, ein feindliches Heer verlassen, dieselbe zu Diensten weicht die Beurteilung diese Vorganges misstrauischer, aber wohlwollender Milde. Die Geschichte der Fahnenflucht als strafrechtlicher Tatbestand ist seit der Antike bekannt und dort anzusetzen, wo sich die Staatsgewalt auf das Militär stützt.
Erste Gesetzestexte werden in Rom im 5. Vorchristlichen Jahrhundert formuliert. Die Entwicklung über Lehens- und Söldnerheeres bis zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht bringt Differenzierungen der jeweiligen Rechtspraxis mit sich. Neben Todes- und Freiheitsstrafen können auch Versehrungen dem Zweck der Abschreckung dienen.
So führt Friedrich I. von Preußen 1711 das Nasen- und Ohrenabschneiden ein.
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Fahnenflucht auf Wikipedia
"Eintrag zur Fahnenflucht auf Wikipedia"